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FAQ

Häufige Fragen

Gerade vor Beginn einer neuen Therapie kommen oft viele Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten und können sich bei weiteren Anliegen jederzeit telefonisch an uns wenden.

Ja, eine ärztliche Verordnung ist erforderlich. Sie kann u.a. von Hausärzt*innen, HNO Ärzt*innen, Kinderärzt*innen, Neurolog*innen, Phoniater-/Pädaudiolog*innen ausgestellt werden.

Wenn Sie vor der Herrenstraße 23 stehen, folgen Sie den Beschilderungen und wenden Sie sich Richtung Kirche. Auf dem Platz davor befinden sich ein Brunnen und das Restaurant „Die alte Bank“. Sie biegen an der Ecke des Kieser Trainings links ab. Der Zugang 1 in das Gothaer Haus befindet sich dann auf der linken Seite. Folgen Sie hier den Beschilderungen.
Die Kosten werden bei einer ärztlichen Verordnung für Heilmittel Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schlucktherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine Eigenanteilspflicht, es sei denn Sie sind aufgrund der Erkrankung von dieser befreit. Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten bei einer ärztlichen Verordnung entsprechend Ihres Vertrages, den Sie mit der privaten Krankenkasse abgeschlossen haben.

Der erste Kontakt zwischen Therapeut*in und Patient*in wird hergestellt. Es werden beim ersten Termin je nach Komplexität Anamnese und Diagnostik erhoben sowie Organisatorisches besprochen.

In der Regel findet die Therapie einmal pro Woche zu einem festen Termin statt. Den können Sie individuell mit uns absprechen und bei Veränderungen besprechen. Durchschnittlich dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten. Je nach Verordnung kann sie etwas länger oder kürzer ausfallen.